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Wertgutschein-Kampagne für energieeffiziente Produkte von elektrabregenz 

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich mit der Registrierung des Aktionsgeräts mit den hiesigen Teilnahmebedingungen einverstanden. 

  

1. Veranstalter und Geltungsbereich 

 

1.1. Diese Voucher Kampagne wird von Beko Austria AG, Pfarrgasse 77, 1230 Wien (Veranstalter) durchgeführt. 

1.2. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion können per Online-Formular an die Beko Austria AG gerichtet werden. 

1.3. Als Partner dieser Promotion fungieren beauftragte Kooperationspartner und -Agenturen.

1.4. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.  

 

2. Teilnahme

2.1

Im Rahmen der von der Beko Austria AG veranstalteten Promotion erhalten Endkund beim Kauf ausgewählter elektrabregenz-Aktionsgeräte einen REWE-Wertgutschein in der jeweils ausgewiesenen Höhe.

2.2

Die im Rahmen dieser Aktion definierten Aktionsgeräte, die für den österreichischen Markt bestimmt sind, müssen im Aktionszeitraum vom 01.06.2026 bis einschließlich 01.08.2026 (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) bei einem österreichischen Händler – stationär oder online – erworben werden.

Die Aktion gilt ausschließlich für die auf der Aktionswebsite angeführten Geräte, die während des Aktionszeitraums bei teilnehmenden Händler gekauft werden. Teilnahmeberechtigt sind Käufe bei österreichischen Händler. Käufe außerhalb Österreichs oder von nicht für den österreichischen Markt bestimmten Produkten sind von der Aktion ausgeschlossen.

5. Ablauf der Aktion

5.1

Frühestens 14 Tage nach dem Kauf des Aktionsgeräts registrieren Sie sich online als Endkund und führen die Produktregistrierung durch. Nach vollständigem Ausfüllen des Registrierungsformulars und Upload der Rechnung wird Ihre Einreichung geprüft. Der Veranstalter behält sich vor, Registrierungen abzulehnen, die vor Ablauf der 14-tägigen Wartefrist oder nach Ablauf der Registrierungsfrist eingereicht werden.

5.2

Bei erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller Teilnahmebedingungen wird der REWE-Wertgutschein im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach vollständiger Einreichung per Post versendet.

5.3

Die Online-Registrierung ist ausschließlich bis 30.08.2026, 23:59 Uhr, möglich.

5.4

Das Rechnungsdatum muss innerhalb des Aktionszeitraums 01.06.2026 bis 01.08.2026 liegen.

6. Disqualifizierung

6.1

Erfolgt die Registrierung nicht innerhalb der Registrierungsfrist oder wird die Registrierung vor Ablauf der erforderlichen Wartefrist von 14 Tagen nach Kaufdatum durchgeführt, wird die Teilnahme als ungültig erklärt.

6.2

In diesem Fall behält sich die Beko Austria AG das Recht vor, keinen Wertgutschein zu gewähren oder zu versenden.

 

7. Abbruch oder Änderung 

Die Beko Austria AG behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigen Gründen abzubrechen oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Eine Änderung Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmer:innen ist insoweit ausgeschlossen. Sofern eine derartige Beendigung durch das vorsätzliche Verhalten eines/einer Teilnehmers/in verursacht wurde, kann die Beko Austria AG von dieser Person einen Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. 

Retouren sind von der Aktion ausdrücklich ausgeschlossen. Der Wert-Gutschein muss in diesem Fall rückerstattet werden.

Übermitteln Registrierende unvollständige Daten oder Belege, erfolgt per Email ein Hinweis und besteht die Möglichkeit, die fehlenden Belege innerhalb von sieben Tagen nachzureichen. Wenn Teilnehmer:innen der Aufforderung innerhalb der siebtägigen Frist nicht nachkommen, erfolgt ein Ausschluss von der Aktions-Teilnahme. 

Werden von Teilnehmer:innen irreführende, falsche oder betrügerische Angaben gemacht, wird diese Registrierung nicht freigeschalten. Zudem gilt es als Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, wenn unrichtige Angaben zur Person gemacht werden, sich unlauterer Hilfsmittel bedient werden, sich öfter als nach diesen Teilnahmebedingungen erlaubt ist, teilzunehmen; so ist der Beko Austria berechtigt, die teilnehmenden Personen von der Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall werden Teilnehmer:innen per Email in Kenntnis gesetzt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes ist Beko Austria – auch nachträglich – berechtigt, die Gewährung des Wert-Gutscheins zu verweigern und bereits gewährten Gutschein zurück zu verlangen. 

  

8. Haftung 

Beko Austria AG bemüht sich stetig darum, richtige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Trotz größter Sorgfalt wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der hier aufgeführten Webseiten und/oder dieser Teilnahmebedingungen übernommen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion, insbesondere dem Gebrauch der auf diesen Internetseiten veröffentlichten Informationen, Materialien, Unterbrechungen der Aktion aufgrund technischer Störungen ergeben, ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen insoweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz zur Last fällt und es sich auch nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Erfüllung der Vertragspartner in besonderem Maße vertraut und deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich ist. Eine über diese Bestimmungen hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Einwand eines Mitverschuldens des Teilnehmers bleibt dem Veranstalter unbenommen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

 

9. Schadenersatz 

Schadenersatzansprüche der Teilnehmer:innen gegen die Beko Austria AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen; soweit der Veranstalter nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet. In Fällen des Vorsatzes – der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder, also wegen der Verletzung oder deren wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die der Hersteller dem Kunden nach Inhalt und Zweck der Aktion gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung die Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmer:innen regelmäßig vertrauen dürfen. 

 

10. Allgemeine Bestimmungen 

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmer:innen und den Veranstaltern unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Übermittlungs- und/oder Datenübertragungsfehler bzw. Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Der Nachweis der Absendung gilt nicht als Empfangsbestätigung. Der Veranstalter haftet weiters nicht für Server- oder Internetausfälle oder Teile davon, ebenso nicht für Schäden, die aus allfälligem Missbrauch der übermittelten Daten entstehen. 

Wenn eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam wird, bleibt davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die sowohl rechtlich möglich ist und der unwirksam gewordenen inhaltlich am nächsten kommt. 

 

Beko Austria AG, 26. Februar 2025