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FAIRY Kampagne beim Kauf eines elektrabregenz Geschirrspülers

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich mit der Registrierung des Aktionsgeräts mit den hiesigen Teilnahmebedingungen einverstanden. 

 

1. Veranstalter und Geltungsbereich 

 

1.1. Diese Kampagne wird von Beko Austria AG, Pfarrgasse 77, 1230 Wien (Veranstalter) durchgeführt. 

1.2. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion können per Online-Formular an die Beko Austria AG gerichtet werden. 

1.3. Als Partner dieser Promotion fungieren beauftragte Kooperationspartner und -Agenturen.

1.4. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.  

 

2. Teilnahme 

2.1. Bei der von der Beko Austria AG veranstalteten Promotion erhalten Endkund:innen für genau definierte Geräte einen Halbjahresvorrat an FAIRY Geschirrspültabs. 

2.2 Die im folgenden definierten Aktionsgeräte – welche für den österreichischen Markt bestimmt sind - müssen im Aktionszeitraum vom 1. Juni 2024 bis 31. Juli 2024 (Datum Kaufbeleg; Neu: Aktion bis 30. September verlängert) im österreichischen Handel stationär oder online gekauft worden sein. Die Aktion gilt nur für definierte Produkte, die bei einem bei der Aktion teilnehmenden Händler:innen, während des Aktionszeitraums erworben werden. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Händler:innen. Die Teilnahme nach Kauf bei stationären oder Online Händler:innen außerhalb des Aktionsgebietes (Österreich) wie insbesondere von nicht für den österreichischen Markt bestimmten Produkten über Amazon oder die „Unito“ Gruppe (Otto, Universal, Quelle) ist ausgeschlossen.

2.3. Teilnahmeberechtigt an dieser Aktion sind ausschließlich Endkund:innen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Unternehmer:innen, Gesellschaften, juristische Personen oder Vereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist auf natürliche Personen, die Verbraucher:innen sind, beschränkt. Hinsichtlich aller Teilnehmer:innen ist nur der erstmalige Erwerb der im Punkt 4 angeführten Geräte berechtigt. Der Mehrfacherwerb von denselben Geräten führt zu keiner Berechtigung für weitere Geschirrspültabs.  

2.4. Mitarbeiter:innen des Unternehmens der Beko Austria AG und alle an der Durchführung der Aktion beteiligte Dritte, sowie ihre Mitarbeiter:innen und deren Angehörige sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen. 

 

2.5. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Kosten zur Teilnahme (z.B. Internetanschluss) sind von dem/r Teilnehmer:in selbst zu tragen. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für aufgrund von Verzögerungen und Störungen des Internets zu spät eingereichte oder verloren gegangene Einreichungen.

2.6. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen oder Aktivitäten der Beko Austria AG kombinierbar. 

2.7. Weitere Informationen zu den Aktionsgeräten, zur Kampagne sowie eine genaue Beschreibung zum Registrierungsprozess erhalten Sie unter der dafür eingerichteten Landingpage.

 

3. Verwendung der personenbezogenen Daten/Datenschutz 

3.1 Verantwortlicher/Datenschutzbeauftragter gemäß Art 4 Abs 4 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) ist der Veranstalter, die Beko Austria AG, Pfarrgasse 77, 1230 Wien, E-Mail: info.austria@beko.com, Telefon: 01/267 60 02 

Der Veranstalter garantiert die vertrauliche Behandlung aller erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen.

3.2 Die Teilnehmer.innen erklären, dass die erhobenen personenbezogenen Daten, nämlich Vor- und Nachname, Postadresse, E-Mail Adresse, Fax, (Mobil-) Telefonnummer und Geburtsdatum, weiters im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers für die Abwicklung der Aktion von Beko Austria AG gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum, weiters die IP-Daten des Anschlussinhabers) nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (österreichische Datenschutz-recht: DSG, TKG 2003 und der EU-DSGVO). Dies bedeutet, dass Beko Austria AG die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen aufgrund Ihrer Zustimmung und auf Basis der gesetzlichen Vorschriften (§ 6 Abs 1 DSGVO) und des überwiegend berechtigen Interesses des Veranstalters, die Nutzung der Promotion Webseite so effizient und einfach wie möglich zu machen, speichern, verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für die Teilnahme an der Aktion erforderlich ist.  
 
3.3 Die Teilnehmer:innen erklären mittels der dafür gesondert vorgesehenen Checkbox ihre ausdrückliche Zustimmung dazu, dass die erhobenen personenbezogenen Daten, nämlich Vor- und Nachname, Postadresse, E-Mail Adresse über die Aktion hinaus künftig für Marketing Zwecke verwendet werden dürfen, worunter insbesondere künftige Produktupdates, Neuigkeiten zum Unternehmen oder Neuheiten von Produkten aus dem Hause Beko Beko Europe zu verstehen sind und erklären die Zustimmung vom Veranstalter zu Marketing Zwecken auf dem Postwege und per E-Mail kontaktiert zu werden.

Die Teilnehmer:innen haben jederzeit das Recht, diese erteilte Zustimmung zur Datennutzung für Marketingzwecke mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter zu widerrufen.  Die Verarbeitung der Daten im Sinne dieses Punktes erfolgt basierend auf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zur Datenverarbeitung (Art 6 Abs. 1 lt a DSGVO)   

 
3.4 Eine Weitergabe der nach Punkt 3.2 erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung an notwendige Auftragsverarbeiter der Beko Austria AG, wie insbesondere IT-Dienstleister und Agenturen, für die Abwicklung der Aktion sowie dem Steuerberater des Veranstalters, letzteres zur Erfüllung finanzrechtlicher Verpflichtungen oder Agenturen im Rahmen der Kontaktaufnahme für Marketing-Zwecke. 

 

3.5 Im Falle des Abbruchs der Dateneingabe durch Teilnehmer:innen werden alle beim Veranstalter gespeicherten Daten gelöscht und es erfolgt keine Übermittlung der Geschirrspültabs. Bei abgeschlossener Eingabe aller erhobener Daten bleiben sämtliche Daten der Promotion bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 165 Abs 3 TKG 2021 sowie des Art 6 Abs 1 lit b der DSGVO (notwendig zur Vertragserfüllung).“

 

3.6. Weiters möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie jederzeit das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten wir von Ihnen verarbeiten, das Recht, Daten berichtigen oder löschen zu lassen sowie das Recht, die Verarbeitung ihrer Daten einzuschränken oder gänzlich der Verarbeitung für die Zukunft zu widersprechen. Zudem können Sie ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. (Art. 15, 16, 18, 20 und 21 DSGVO) Die Teilnehmer:innen haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und den Zweck der Speicherung dieser Daten zu erhalten. Sie haben das Recht, die erhobenen personenbezogenen Daten korrigieren oder löschen zu lassen. Alle darauf bezogenen Anfragen oder Begehren ersuchen wir Sie unter näherer Bezeichnung der personenbezogenen Daten, an die Beko Austria AG, Pfarrgasse 77, 1230 Wien zu richten per Email info.austria@beko.com oder telefonisch 01/267 60 02

 

3.7. Die Datenschutzrichtlinie des Veranstalters können Sie auch über https://www.elektrabregenz.com/privacy-policy  abrufen.

 

 

4. Geräte 

4.1. Bei der Aktion erhalten berechtigte Teilnehmer:innen für den Ankauf eines der nachstehenden Geräte aus dem Geschirrspül-Bereich einmalig einen Halbjahresvorrat an FAIRY Geschirrspültabs: 

Geräteliste einzufügen

Keine Barablöse möglich. 

 

5. Ablauf der Aktion

5.1 Frühestens zwei Wochen nach Kauf der Aktionsgerät(e) im Aktionszeitraum registrieren Sie sich als Endkunde online und führen dann die Produktregistrierung(en) für das jeweilige Gerät durch. Nach der Registrierung und dem Ausfüllen der Formularseite wird der Eintrag überprüft und sofern positiv – die Aktion abgewickelt. Um erfolgreich an der Aktion teilzunehmen, müssen Sie nun die erforderlichen Formularfelder ausfüllen und Ihre Rechnung hochgeladen werden. Der Veranstalter behält sich die Nichtannahme von zu früh oder zu spät eingereichten Kaufbelegen vor.  

 

5.2 Bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird im Regelfall innerhalb von vier Wochen ab der Einreichung das Paket zur Postaufgabe gebracht. 

 

5.3 Die Einreichung ist ausschließlich online bis 15. August 2024 (Uhrzeit: 23.59h) möglich. 

5.4 Das Rechnungsdatum muss innerhalb des Aktionszeitraums liegen.  

5.5 Über die Aktion wird kein Schriftverkehr geführt. 

5.6 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

5.7 Ausschließlich anwendbares Recht ist österreichisches Recht. 

 

 

6. Disqualifizierung 

6.1 Falls Teilnehmer.innen nicht innerhalb der Registrierungsfrist die Einreichung durchführt oder die Registrierung im Sinne des Punktes 5.1. (frühestens 2 Wochen nach dem Kauf) zu früh erfolgt, wird die Teilnahme für ungültig erklärt.  

 

6.2 In dem Fall behält sich die Beko Austria AG das Recht vor, kein Paket mit Geschirrspültabs zu übermitteln. 

 

7. Abbruch oder Änderung 

Die Beko Austria AG behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigen Gründen abzubrechen oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Eine Änderung Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmer:innen ist insoweit ausgeschlossen. Sofern eine derartige Beendigung durch das vorsätzliche Verhalten eines/einer Teilnehmers/in verursacht wurde, kann die Beko Austria AG von dieser Person einen Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. 

Retouren sind von der Aktion ausdrücklich ausgeschlossen. Das Promotion-Paket muss in diesem Fall rückerstattet werden.

Übermitteln Registrierende unvollständige Daten oder Belege, erfolgt per Email ein Hinweis und besteht die Möglichkeit, die fehlenden Belege innerhalb von sieben Tagen nachzureichen. Wenn Teilnehmer:innen der Aufforderung innerhalb der siebtägigen Frist nicht nachkommen, erfolgt ein Ausschluss von der Aktions-Teilnahme. 

Werden von Teilnehmer:innen irreführende, falsche oder betrügerische Angaben gemacht, wird diese Registrierung nicht freigeschalten. Zudem gilt es als Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, wenn unrichtige Angaben zur Person gemacht werden, sich unlauterer Hilfsmittel bedient werden, sich öfter als nach diesen Teilnahmebedingungen erlaubt ist, teilzunehmen; so ist der Beko Austria berechtigt, die teilnehmenden Personen von der Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall werden Teilnehmer:innen per Email in Kenntnis gesetzt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes ist Beko Austria – auch nachträglich – berechtigt, die Gewährung des Promotion-Pakets zu verweigern und zurück zu verlangen. 

 

8. Haftung 

Beko Austria AG bemüht sich stetig darum, richtige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Trotz größter Sorgfalt wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der hier aufgeführten Webseiten und/oder dieser Teilnahmebedingungen übernommen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion, insbesondere dem Gebrauch der auf diesen Internetseiten veröffentlichten Informationen, Materialien, Unterbrechungen der Aktion aufgrund technischer Störungen ergeben, ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen insoweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz zur Last fällt und es sich auch nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Erfüllung der Vertragspartner in besonderem Maße vertraut und deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich ist. Eine über diese Bestimmungen hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Einwand eines Mitverschuldens des Teilnehmers bleibt dem Veranstalter unbenommen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.  

 

9. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche der Teilnehmer:innen gegen die Beko Austria AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen; soweit der Veranstalter nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet. In Fällen des Vorsatzes – der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder, also wegen der Verletzung oder deren wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die der Hersteller dem Kunden nach Inhalt und Zweck der Aktion gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung die Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmer:innen regelmäßig vertrauen dürfen.  

 

10. Allgemeine Bestimmungen 

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmer:innen und den Veranstaltern unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Übermittlungs- und/oder Datenübertragungsfehler bzw. Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Der Nachweis der Absendung gilt nicht als Empfangsbestätigung. Der Veranstalter haftet weiters nicht für Server- oder Internetausfälle oder Teile davon, ebenso nicht für Schäden, die aus allfälligem Missbrauch der übermittelten Daten entstehen. 

Wenn eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam wird, bleibt davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die sowohl rechtlich möglich ist und der unwirksam gewordenen inhaltlich am nächsten kommt. 

 

Beko Austria AG, 2024