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Teilnahmebedingungen – Austria’s Next Küchenchefin 2026
Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs „Austria’s Next Küchenchefin 2026“ ist die Beko Austria AG / Marke elektrabregenz (im Folgenden „Veranstalter“).
Der Wettbewerb wird in Kooperation mit DAN Küchen und SPAR Österreich durchgeführt.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Wohnsitz in Österreich.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Veranstalters, der Kooperationspartner sowie deren Angehörige und alle an der Konzeption und Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Personen.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer:innen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb auszuschließen.
2. Wettbewerbe und Ablauf
„Austria’s Next Küchenchefin 2026“ wird als zwei eigenständige Wettbewerbe durchgeführt:
7. Mai 2026 – Linz
25. Juni 2026 – Wien
Die Teilnahme erfolgt durch Anmeldung über das bereitgestellte Online-Formular.
Die Teilnehmer:innen nehmen am Wettbewerb vor Ort teil und bereiten im Rahmen des Bewerbs innerhalb von zwei Stunden eine Torte zu.
Die Torten werden anschließend einer Jury präsentiert und anhand folgender Kriterien bewertet:
Geschmack
Kreativität
Präsentation
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Gewinne
Für jeden der beiden Wettbewerbe wird jeweils eine Gewinnerin bzw. ein Gewinner ermittelt.
Der:Die jeweilige Gewinner:in erhält folgendes Gewinnpaket:
eine DAN Küche inklusive elektrabregenz Küchengeräten und Montage im Gesamtwert von EUR 8.000
einen SPAR Einkaufsgutschein im Wert von EUR 500
Der Gewinn ist grundsätzlich nicht übertragbar und nicht in bar ablösbar.
Eine Übertragung der Küche auf eine andere Person ist ausschließlich unter den in Punkt 6 genannten Voraussetzungen zulässig, insbesondere wenn der Einbau der Küche an einem geeigneten Standort innerhalb Österreichs erfolgt.
4. Gewinnermittlung
Die Gewinner:innen werden jeweils vor Ort durch eine Jury ermittelt.
Die Juryentscheidung basiert auf den festgelegten Bewertungskriterien und ist endgültig.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Foto-, Video- und Medienaufnahmen während des Wettbewerbs
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen der Teilnehmer:innen erstellt werden.
Die Teilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen durch den Veranstalter sowie die Kooperationspartner zum Zweck der Berichterstattung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können, insbesondere:
auf Websites
in sozialen Medien
in Presseunterlagen
in Marketing- und Kommunikationsmaterialien
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann grundsätzlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ein Widerruf hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Veröffentlichungen oder Produktionen, sofern diese nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand entfernt oder geändert werden können.
6. Homestory mit Gewinner:in
Der:Die jeweilige Gewinner:in erklärt sich damit einverstanden, dass nach Übergabe und Einbau der gewonnenen Küche eine Homestory am Wohnort der Gewinnerin bzw. des Gewinners durchgeführt werden kann.
Im Rahmen dieser Homestory können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Der:Die Gewinner:in räumt dem Veranstalter sowie den Kooperationspartnern das Recht ein, diese Aufnahmen für Marketing-, Kommunikations- und Dokumentationszwecke zu verwenden und zu veröffentlichen, insbesondere:
auf Websites
in sozialen Medien
in Presse- und PR-Unterlagen
in Werbematerialien
in Print- und Online-Medien
Die Nutzungsrechte an den im Rahmen der Homestory erstellten Aufnahmen werden dem Veranstalter zur entsprechenden Nutzung eingeräumt.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann grundsätzlich jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Ein Widerruf berührt jedoch nicht bereits erfolgte Veröffentlichungen oder Produktionen.
Die Durchführung der Homestory erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem:der Gewinner:in, spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Montage.
Sofern der:die Gewinner:in den Gewinn an eine andere Person übertragen möchte, ist dies nur zulässig, wenn der Einbau der Küche an einem geeigneten Standort innerhalb Österreichs erfolgt.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen wird keine Haftung übernommen.
8. Änderungen oder Absage des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen zu ändern, zu verschieben oder abzusagen.
Dies gilt insbesondere bei:
unvorhergesehenen organisatorischen Umständen
technischen Problemen
höherer Gewalt.
9. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Organisation des Wettbewerbs verarbeitet.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten, insbesondere Bild- und Videomaterial, auf Grundlage der erteilten Einwilligung der Teilnehmer:innen sowie des berechtigten Interesses des Veranstalters an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation der Veranstaltung für Marketing- und Kommunikationszwecke verwendet werden.
Teilnehmer:innen haben jederzeit das Recht auf:
Auskunft über ihre gespeicherten Daten
Berichtigung unrichtiger Daten
Löschung ihrer Daten
Einschränkung der Verarbeitung
Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.